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Rechtsgebiete

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Migrationsrechts.

Hervorzuheben ist insoweit insbesondere unsere Beratung im Bereich der Fachkräfteeinwanderung.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie umfassend in sämtlichen migrationsrechtlichen Thematiken von Asyl, Aufenthaltsrecht, Familien- und Ehegattennachzug bis hin zur Einbürgerung.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind zudem das Mietrecht, Familienrecht, Arbeits- und Immobilienrecht.

Neben der beratenden Tätigkeit nimmt die Gestaltung von Verträgen einen breiten Raum in der Arbeit unserer Sozietät ein.

Dabei lautet unsere oberste Maxime, Ihnen konkret und individuell maßgeschneiderte Gestaltungswege aufzuzeigen und deren bestmögliche Realisierung anzustreben.

Darüber hinaus verfügt unsere Kanzlei über große Erfahrung im Bereich der Prozessvertretung.